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  Wenn ein Mensch gestorben ist...
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Was ist zunächst zu tun?
 
 
 
Bevor irgendetwas erledigt oder in die Wege geleitet werden kann, muss durch einen Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt werden. Diese Papiere sind die Grundlage für alle weiteren Schritte.

Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Entscheidungen und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.

Ein verstorbener Mensch kann nach Eintreten des Todes noch bis zu 36 Stunden zu Hause bleiben, ehe er in Aufbahrungsräume überführt werden muss.

Der Sterbefall muss bis zum folgenden Werktag auf dem Standesamt des Sterbeortes angezeigt werden. Das können Sie selbst erledigen, in der Regel übernimmt jedoch der Bestatter diesen Gang für Sie. Am Standesamt ist vorzulegen:

a) Die Todesbescheinigung (mit allen Durchschlägen)
b) Der Personalausweis des verstorbenen Menschen und der Personalausweis der anzeigenden Person
c) Ein Auszug aus dem Familienbuch (Familienregister) oder die folgenden Personenstanddokumente:
              * Bei Ledigen: Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde der Eltern
              * Bei Verheirateten: Heiratsurkunde
              * Bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
              * Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
Die Vorlage dieser Unterlagen ist nicht nötig, wenn die Personenstandsbücher bei dem selben Standesamt geführt werden, das für die Beurkundung des Sterbefalles zuständig ist.
d) Eine sogenannte "Sterbefallanzeige". Ein solches Dokument haben wir Ihnen hier als pdf-Datei hinterlegt. Sie können es aber auch direkt beim Standesamt bekommen und mit Hilfe der Beamten ausfüllen. Aber nochmals: all das kann das Bestattungsinstitut für Sie erledigen. Ihre Berater kennen die Abläufe und Ansprechpartner, haben alle nötigen Formulare und können Sie in diesen Dingen entlasten.

Das Standesamt behält einen Teil der Papiere bei sich, andere werden gestempelt und dem Anzeigenden zurückgegeben. Sie werden für Krematorium und Friedhofsamt gebraucht. Ebenso bekommt man hier die gewünschte Anzahl von Sterbeurkunden - manche gebührenfrei, andere gebührenpflichtig. Diese Urkunden müssen bei verschiedenen Behörden und Institutionen vorgelegt werden (Rentenstelle, Krankenkasse, Kirche, Krematorium, Versicherungen, Banken etc.) Den damit verbundenen Schriftverkehr übernimmt zum Teil der Bestatter. Er kann Ihnen auch dabei helfen, einen Überblick über alle notwendigen Abmeldungen zu bekommen. Eine erste Übersicht finden Sie hier.

Für Überführung, Totenversorgung, Gestaltung der Bestattung, Terminabsprachen, Formalitäten etc. sollten Sie ein Bestattungsinstitut beauftragen. Dazu gibt es keine rechtliche Verpflichtung. Doch ohne professionellen Rat und Hilfe ist all das kaum zu schaffen. Wenn es Ihnen ein Anliegen ist, vieles selbst zu tun, sagen Sie das dem Bestatter und fragen Sie, was da möglich ist. Die Wahl des Instituts sollte mit Bedacht getroffen werden. Wie ist der erste telefonische Kontakt? Wie werde ich angesprochen? Wie wird auf meine Fragen und Wünsche eingegangen? Erhalte ich bereitwillig und transparent Auskünfte über Preise und Kosten? Es kann sinnvoll sein, mehrere Bestatter zu kontaktieren und dann zu entscheiden, wen Sie beauftragen möchten. 

Wenn Sie schon wissen, welche Kleidung der verstorbene Mensch bekommen soll, können Sie diese für das Gespräch mit dem Bestatter richten. Gibt es noch andere Dinge, die Sie gerne mit in den Sarg oder später in die Urne legen möchten? Wenn Sie dafür mehr Zeit oder Hilfe brauchen, genügt das auch später noch. Manche Bestatter bieten den Angehörigen an, bei Versorgung, Ankleiden und Einbettung dabei zu sein, andere möchten das nicht. Wenn Ihnen das ein Anliegen ist, sollten Sie das vorab ansprechen.

Im Gespräch mit dem Bestattungsunternehmen, das sowohl dort als auch bei Ihnen zu Hause geführt werden kann, wird dann unter anderem Folgendes besprochen:
1) Aufnahme der Personalien des/der Verstorbenen für die Meldung beim Standesamt und die weiteren Formalitäten
2) Information über Preise, Gebühren und Bestattungskosten
3) Festlegung der Bestattungsart (Erde, Feuer, See, Luft, Naturbestattung...)
4) Wenn es noch kein Grab gibt, in das der verstorbene Mensch (sein Sarg oder seine Urne) zugebettet werden soll, muss eine Grabstätte ausgewählt werden.

5) Absprache mit Friedhofsamt, Geistlichem bzw. Trauerredner und Festsetzung des Bestattungstermins
6) Gestaltung der Trauerfeierlichkeiten (Sarg, Decke, Urne, Grabkreuz oder -tafel; soll es eine offene Aufbahrung werden oder soll der Sarg geschlossen bleiben?; Auswahl von Trauerfloristik [das können Sie auch direkt beim Gärtner machen]; Musik und Musiker; soll ein Bild aufgestellt werden?)
7) Ggf. Aufgeben einer Todesanzeige und/oder Erstellung von Trauerdruck
8) Ggf. Hilfe bei der Entscheidung für eine Lokalität im Anschluss an die Bestattung bzw. Trauerfeier
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Stichworte für die Zeit nach der Bestattung

Falls vorhanden Testament für das Nachlassgericht bereit halten (dieses meldet sich automatisch bei Ihnen)

Ggf. Danksagungsanzeige in der Zeitung oder Danksagungskarten

Grabpflege falls nötig (selbst übernehmen oder einen Friedhofsgärtner beauftragen)

Ggf. Auswahl des Grabsteines oder Absprache mit dem Steinmetz wegen der Ergänzung der Inschrift

Siehe auch nochmals die schon oben genannte Übersicht über die notwendigen Abmeldungen.

 

 

Tipp: Bewahren Sie alle Rechnungen von Bestattung und Nachsorgeaufwendungen auf, denn Bestattungskosten sind in vielen Fällen als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.

 
 

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