Bevor irgendetwas erledigt oder in die Wege geleitet werden kann, muss
durch einen Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt werden. Diese
Papiere sind die Grundlage für alle weiteren Schritte.
Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Entscheidungen und lassen Sie sich nicht
unter Druck setzen.
Ein verstorbener Mensch kann nach Eintreten des Todes noch bis zu
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Stunden zu Hause bleiben, ehe er in Aufbahrungsräume überführt werden
muss.
Der Sterbefall muss bis zum folgenden Werktag auf dem Standesamt des
Sterbeortes angezeigt werden. Das können Sie selbst erledigen, in der
Regel übernimmt jedoch der Bestatter diesen Gang für Sie. Am Standesamt
ist vorzulegen:
a) Die Todesbescheinigung (mit allen Durchschlägen)
b) Der Personalausweis des verstorbenen Menschen und der Personalausweis
der anzeigenden Person
c) Ein Auszug aus dem Familienbuch (Familienregister) oder die folgenden Personenstanddokumente:
*
Bei Ledigen: Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde der Eltern
*
Bei Verheirateten: Heiratsurkunde
*
Bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
*
Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit
Rechtskraftvermerk
Die Vorlage dieser Unterlagen ist nicht nötig,
wenn die Personenstandsbücher bei dem selben Standesamt geführt werden,
das für die Beurkundung des Sterbefalles zuständig ist.
d) Eine sogenannte "Sterbefallanzeige". Ein solches Dokument haben wir
Ihnen hier als pdf-Datei
hinterlegt. Sie können es aber auch direkt beim Standesamt bekommen und
mit Hilfe der Beamten ausfüllen. Aber nochmals: all das kann das
Bestattungsinstitut für Sie erledigen. Ihre Berater kennen die Abläufe
und Ansprechpartner, haben alle nötigen Formulare und können Sie in
diesen Dingen entlasten.
Das Standesamt behält einen Teil der Papiere bei sich, andere werden
gestempelt und dem Anzeigenden zurückgegeben. Sie werden für Krematorium
und Friedhofsamt gebraucht. Ebenso bekommt man hier die gewünschte
Anzahl von Sterbeurkunden - manche gebührenfrei, andere
gebührenpflichtig. Diese Urkunden müssen bei verschiedenen Behörden und
Institutionen vorgelegt werden (Rentenstelle, Krankenkasse, Kirche,
Krematorium, Versicherungen, Banken etc.) Den damit verbundenen
Schriftverkehr übernimmt zum Teil der Bestatter. Er kann Ihnen auch
dabei helfen, einen Überblick über alle notwendigen Abmeldungen zu
bekommen. Eine erste Übersicht finden Sie
hier.
Für Überführung, Totenversorgung, Gestaltung der Bestattung,
Terminabsprachen, Formalitäten etc. sollten Sie ein Bestattungsinstitut
beauftragen. Dazu gibt es keine rechtliche Verpflichtung. Doch ohne
professionellen Rat und Hilfe ist all das kaum zu schaffen. Wenn es Ihnen
ein Anliegen ist, vieles selbst zu tun, sagen Sie das dem
Bestatter und fragen Sie, was da möglich ist. Die Wahl des
Instituts sollte mit Bedacht getroffen werden. Wie ist der erste
telefonische Kontakt? Wie werde ich angesprochen? Wie wird auf meine
Fragen und Wünsche eingegangen? Erhalte ich bereitwillig und transparent
Auskünfte über Preise und Kosten? Es kann sinnvoll sein, mehrere
Bestatter zu kontaktieren und dann zu entscheiden, wen Sie beauftragen
möchten.
Wenn Sie schon wissen, welche Kleidung der verstorbene Mensch bekommen
soll, können Sie diese für das Gespräch mit dem Bestatter richten. Gibt
es noch andere Dinge, die Sie gerne mit in den Sarg oder später in die
Urne legen möchten? Wenn Sie dafür mehr Zeit oder Hilfe brauchen, genügt
das auch später noch. Manche Bestatter bieten den Angehörigen an,
bei Versorgung, Ankleiden und Einbettung dabei zu sein, andere möchten
das nicht. Wenn Ihnen das ein Anliegen ist, sollten Sie das vorab
ansprechen.
Im Gespräch mit dem Bestattungsunternehmen, das sowohl dort als auch bei
Ihnen zu Hause geführt werden kann, wird dann unter anderem Folgendes
besprochen:
1)
Aufnahme der Personalien des/der Verstorbenen für die Meldung beim
Standesamt und die weiteren Formalitäten
2) Information über Preise, Gebühren und Bestattungskosten
3) Festlegung der Bestattungsart (Erde, Feuer, See, Luft,
Naturbestattung...)
4) Wenn es noch kein Grab gibt, in das der verstorbene Mensch
(sein Sarg oder seine Urne) zugebettet werden soll, muss eine Grabstätte
ausgewählt werden.
5) Absprache mit Friedhofsamt, Geistlichem bzw. Trauerredner und
Festsetzung des Bestattungstermins
6) Gestaltung der Trauerfeierlichkeiten (Sarg, Decke, Urne, Grabkreuz
oder -tafel; soll es eine offene Aufbahrung werden oder soll der Sarg
geschlossen bleiben?; Auswahl von Trauerfloristik [das können Sie auch
direkt beim Gärtner machen]; Musik und Musiker; soll ein Bild
aufgestellt werden?)
7) Ggf. Aufgeben einer Todesanzeige und/oder Erstellung von Trauerdruck
8) Ggf. Hilfe bei der Entscheidung für eine Lokalität im Anschluss an
die Bestattung bzw. Trauerfeier
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Stichworte
für die Zeit nach der Bestattung
Falls vorhanden Testament für das Nachlassgericht bereit halten
(dieses meldet sich automatisch bei Ihnen)
Ggf.
Danksagungsanzeige in der Zeitung oder Danksagungskarten
Grabpflege falls nötig
(selbst übernehmen oder einen Friedhofsgärtner beauftragen)
Ggf.
Auswahl des Grabsteines oder Absprache mit dem Steinmetz wegen der
Ergänzung der Inschrift
Siehe
auch nochmals die schon oben genannte Übersicht über die notwendigen
Abmeldungen.
Tipp:
Bewahren Sie alle Rechnungen von Bestattung und
Nachsorgeaufwendungen auf, denn Bestattungskosten sind in vielen Fällen
als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.
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